El Gordo Teilnahme in Deutschland strafbar?

Das Naumburger Tageblatt berichtet am 1. Dezember 2016 von möglichen rechtlichen Schwierigkeiten bei der Teilnahme an der spanischen Weihnachtslotterie El Gordo. Die größte Lotterie der Welt ist in Spanien sehr beliebt. Vereinzelte Anbieter im Internet bewerben auch in Deutschland die Teilnahmemöglichkeit im Internet. Allerdings berichtet das Naumburger Tageblatt von einer möglichen Strafbarkeit der Teilnahme an El Gordo über Internetanbieter im Ausland.

Die Teilnahme könnte strafrechtlich eine Beteiligung an nicht erlaubtem Glücksspiel im Sinne der §§ 284 i.V.m § 285 StGB sein. Außerdem folge hieraus auch, dass ein entsprechend abgeschlossener Spielvertrag nach deutschem Recht ungültig ist. Ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Auszahlung des Gewinns besteht im Gewinnfall nicht. Wichtig ist daher, dass Verbraucher in Deutschland darauf achten, dass die Anbieter im Internet eine deutsche Erlaubnis haben. Eine Liste der in Deutschland erlaubten Anbieter (PDF) findet sich auf der Seite des Hessischen Innenministeriums.

Quelle: Naumburger Tageblatt