Landesmedienanstalten stufen „Lottoland“-TV-Spot als Werbung für illegales Glücksspiel ein

Der Zweitlotterie-Anbieter „Lottoland“ und die zu dem auf Gibraltar ansässigen Wettanbieter auf Lotterieprodukte gehörende Onlinepräsenz lottoland.gratis und lottoland.com sieht sich aktuell im Fokus der Landesmedienanstalten in Deutschland.

Die Verwaltungsgerichte in München und Berlin haben die Untersagung des Lottoland-TV-Spots bestätigt. Damit stützen sie die Position der Landesmedienanstalten, dass es sich bei der Lottoland-Werbung um Werbung für unerlaubtes Glücksspiel handelt. Die Untersagungen der Ausstrahlung der Spots wegen Verstößen gegen Rundfunkstaatsvertrag und Glücksspielstaatsvertrag sind somit vorläufig rechtmäßig.

Nachdem die Medienanstalten die Spots für „Lottoland.gratis“ als Werbung für illegales Glücksspiel eingestuft und die Ausstrahlung untersagt hatten, gingen mehrere Sender dagegen vor. Nunmehr allerdings ohne Erfolg. Die 17 betroffenen Sender hatten gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Die Beschwerden der Sender Sport1, kabel eins und ProSieben wurden im Eilverfahren nun zurückgewiesen, weitere Verfahren anderer betroffener Sender sind allerdings noch offen.

Zu den Quellen:
Seltsame Lottoland-Werbung
Werbung für „Lottoland.gratis“: Schlappe für die Sender