Vergleichskriterien
Für die Beantwortung der Frage, bei welchem Anbieter man sicher und legal online LOTTO spielen kann, habe ich mich besonders an den Kriterien zur Transparenz und Rechtssicherheit der Angebote orientiert. Die Kriterien habe ich wie folgt untergliedert und gewichtet:
1. Produktangebot (20%)
Welche Produkte werden angeboten? Handelt es sich um eine staatliche Veranstaltung oder z.B. eine Wette auf Ziehungsergebnisse? Wie transparent wird der Verbraucher über die Produkteigenschaften aufgeklärt?
2. Gewinnauszahlung (20%)
Wie sicher ist die Gewinnauszahlung? Besteht ein Auszahlungsanspruch gegen den staatlichen Veranstalter des Original LOTTO in Deutschland?
3. Jackpotversprechen (20%)
Wie transparent ist das Jackpotversprechen der Anbieter? Werden Jackpots verschiedener Lotterien kombiniert? Werden Gewinnchancen transparent dargestellt? Bestehen Regelungen zu versteckten Abzügen und Einschränkungen bei der Auszahlung?
4. Daten- und Rechtssicherheit (30%)
Wie ist es um die Daten- und Rechtssicherheit bestellt? Welcher Rechtsstand ist vereinbart? Können Spielteilnehmer sich auf deutsche Verbraucherschutzrechte berufen und diese bei deutschen Gerichten geltend machen und gegenüber dem Anbieter durchsetzen?
5. Sonstiges (10%)
Haben die Anbieter ein überzeugendes mobiles Spielangebot? Wie gestalten sich die Preise? Kommen die Spieleinsätze dem deutschen Gemeinwohl zugute?
Produktangebot
Auf den ersten Blick ähneln sich viele Angebote auf den verschiedenen Online-Lottoseiten. Obwohl jedoch bei allen Anbietern Lotto 6aus49, Eurojackpot und andere Lotterien beworben werden, unterscheiden sich die Angebote teilweise jedoch erheblich. Was bei dem einen Anbieter das gewohnte, zuverlässige, staatliche LOTTO 6aus49 ist, ist bei dem anderen Anbieter lediglich eine ausländische Wette auf das Ziehungsergebnis, die mit dem Original LOTTO außer dem Namen nichts gemein hat. Möglicherweise ist jedoch gerade für viele Verbraucher entscheidend, ob sie das deutsche Original LOTTO spielen oder eben nicht. Eine transparente Produktdarstellung führte zur Aufwertung, Intransparenz zur Abwertung.
Sicherheit der Gewinnauszahlung
Das Wichtigste beim Lottospiel ist der Gewinnanspruch und die Gewinnauszahlung. Gerade bei besonders hohen Jackpots bei LOTTO 6aus49 oder Eurojackpot verlässt sich der Verbraucher auf die Seriosität und Liquidität des Veranstalters. Das Original LOTTO wird nicht ohne Grund in Deutschland im staatlichen Monopol veranstaltet. Die staatlichen Gesellschaften (Lotto.de) und die in Deutschland erlaubten gewerblichen Spielvermittler (z.B. Lotto24.de, Tipp24.de, tippland.de) versprechen ein besonders hohes Maß an Verlässlichkeit bei der Gewinnauszahlung. Schwarzlotterien wie Lottoland.com und Lottohelden.de vermitteln Wetten auf die Ziehungsergebnisse an ausländische private Veranstalter. Ein Gewinnanspruch entsteht nicht gegenüber dem deutschen Veranstalter. Bei Lottoland und Lottohelden sind die Gewinnansprüche nur über Kapitalmarktfonds vertraglich abgesichert, was zur entsprechenden Abwertung führte. Eine Auszahlung ist dort im Gegensatz zu den staatlichen Veranstaltern in Deutschland nicht garantiert.
Jackpotversprechen
Bei Lotterien stehen die Jackpots und besonders die aktuellen Jackpotsummen besonders im Interesse der Verbraucher. Entsprechend werden besonders die höchsten Jackpotausspielungen umfangreich und teilweise sehr aggressiv beworben. Manch Verbraucher fragt sich, wieso bei dem einen Anbieter „nur“ 30 Millionen Euro Jackpot beworben werden, bei dem anderen Anbieter aber 33 Millionen für die vermeintlich identische Lotterie. Oder, warum werben verschiedene Anbieter mit dreistelligen Millionenjackpots, obwohl doch der große Jackpot gerade geknackt wurde und andere Anbieter nur noch eine deutlich geringere Summe bewerben? Oft liegt das daran, dass der ein oder andere ausländische, nicht erlaubte Anbieter verschiedene Lotterien in eine Werbeaussage und die Summe der möglichen Jackpots aus allen Lotterien zusammenfasst, ohne auf die dann deutlich reduzierten Gewinnchancen hinzuweisen (führte zur Abwertung) oder eben US-amerikanische Lotterien bewirbt, die weder in Deutschland erlaubt sind, noch von dem US-amerikanischen Veranstalter für die Teilnahme in Europa lizenziert sind (führte zur Abwertung). Alles in allem ein auf den zweiten Blick verwirrendes Angebot, das sicherlich bei vielen Verbrauchern Verunsicherung bewirkt. Ebenso versteckt der ein oder andere Anbieter (Lottoland.com, Lottohelden.de) Auszahlungsbeschränkungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Teil zu erheblichen Abzügen im Gewinnfall berechtigen oder eine Kontoeröffnung im Ausland erforderlich machen (führte zur Abwertung). Bei den in Deutschland erlaubten Anbietern (Lotto.de, Lotto24.de) ist das nicht Fall (entsprechende Aufwertung).
Daten- und Rechtssicherheit
Neben der Auszahlungssicherheit im Falle eines Jackpotgewinns ist im Internet heute auch die Daten- und Rechtssicherheit ein entscheidendes Kriterium bei der Entscheidung für einen Anbieter. Kann ich bei meinem Anbieter sicher sein, dass meine Daten nicht verloren gehen? Gilt deutsches Verbraucherschutzrecht? Kann ich meine Rechte vor einem deutschen Gericht einklagen, bzw. kann mir eine deutsche Verbraucherzentrale helfen oder muss ich im Fall der Fälle teure Anwälte für einen Rechtsstreit vor einem ausländischen Gericht beauftragen? Das sind sicherlich Fragen, die sich zwar nicht sofort bei einem gelegentlichen Lottospiel im Internet stellen, die jedoch gerade bei Lotterien und den möglichen hohen Jackpotgewinnen entscheidend sein können. Ein Lottogewinn ist schon für sich – wenn auch im positiven Sinne – eine recht aufregende Angelegenheit. Das letzte, was ein glücklicher Lottogewinner braucht, ist ein Streit mit dem Anbieter über die Auszahlung des Gewinns.
Zudem besteht Unsicherheit darüber, wie die Spielscheinabgabe bei einer Zweitlotterie strafrechtlich zu bewerten ist. Im Internet finden sich hierzu verschiedene, durchaus widersprüchliche Ansichten. Grundsätzlich stellt § 285 des Strafgesetzbuchs auch die bloße Teilnahme an einem unerlaubten Glücksspiel unter Strafe. Auch Kunden können sich damit strafbar machen. So verurteilte das Amtsgericht München einen Spielteilnehmer, der an einem nicht erlaubten (Casino)-Glücksspiel teilgenommen hatte, auch der Gewinn wurde eingezogen. Das Gericht verlangte hierbei vom Spielteilnehmer, sich vorab über die Rechtmäßigkeit von bestimmten Onlineglücksspielen zu informieren.
Die deutschen Behörden haben eine Liste der erlaubten Anbieter veröffentlicht. Zweitlotterien sind darauf nicht vertreten, besitzen damit nicht die in Deutschland erforderliche Erlaubnis und bieten damit unerlaubtes Glücksspiel an. Rechtlich umstritten ist allenfalls, ob die Zweitlotterien als „Lotterien“ oder „Wetten“ im strafrechtlichen Sinn gelten. Entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter qualifizieren diese ihre eigenen Angebote jedoch selbst nicht als Lotterien, sondern als „Tipps (Wetten) auf die Ergebnisse staatlicher Lotterien“ (AGB vom 19.04.2016 der Lottoland Ltd.).
Sonstiges
Neben der Transparenz und Sicherheit haben die Anbieter verschiedene Preisstrukturen und mobile Spielangebote. Einige Anbieter versuchen mit besonders niedrigen Preisen zu überzeugen. Bei genauerem Hinsehen sind das allerdings die Anbieter, die gar keine Teilnahme am Original LOTTO anbieten, sondern nur eine Wette bei einem unbekannten ausländischen Veranstalter. Der niedrigste Preis kann zwar eine Entscheidungshilfe darstellen, birgt aber im Bereich Onlinelotto die Gefahr, dass man nicht an der Lotterie teilnimmt, an der man meint teilzunehmen. Soweit die Anbieter mobile Angebote haben, überzeugen diese in der Regel durch eine gute mobile Nutzerführung und reduzierte, an die mobilen Endgeräte angepasste Darstellung.